{"id":420,"date":"2021-04-11T18:00:54","date_gmt":"2021-04-11T16:00:54","guid":{"rendered":"http:\/\/khv-harthausen.de\/khv\/?page_id=420"},"modified":"2021-11-07T12:32:20","modified_gmt":"2021-11-07T11:32:20","slug":"geschaeftsordnung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/khv-harthausen.de\/khv\/?page_id=420","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordnung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\" style=\"font-size:18px\"><\/p>\n\n\n<h3><u><strong>Zu \u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong> <\/u><\/h3>\n<p>(1) Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand auf Beschluss der Mitgliederversammlung an Personen verliehen, die sich in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr die Ziele des Vereins eingesetzt haben.<\/p>\n<p>(2) Der Mitgliedsbeitrag betr\u00e4gt mindestens 12 DM pro Jahr (Stand: 01.01.1995). Er kann bar bezahlt, \u00fcberwiesen oder durch Einziehungsauftrag eingezogen werden. Die Einziehung erfolgt ab Datum des Eintritts f\u00fcr das laufende Jahr. Mitglieder, die nicht am Einziehungsverfahren teilnehmen, zahlen ihren Jahresbeitrag im ersten Quartal des Jahres.<\/p>\n<p>(2a) Bedingt durch die W\u00e4hrungsumstellung zum 01.01.2002 wurde in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 25.04.2001 der Mindestbeitrag auf 6 \u20ac pro Jahr festgelegt.<\/p>\n<p>(3) Jedes vollj\u00e4hrige Mitglied hat mindestens den vollen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Weitere vollj\u00e4hrige Familienangeh\u00f6rige zahlen als Mitglied mindestens den halben Beitragssatz. Sch\u00fcler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Minderj\u00e4hrige sind beitragsfrei.<\/p>\n<p>(4) Jedes Mitglied erh\u00e4lt eine Satzung und eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><strong><u>Zu \u00a7 4 Organe<\/u><\/strong><\/h3>\n<p>(1) Nachgew\u00e4hlte Mitglieder sind bis zur n\u00e4chsten Vorstandswahl im Amt.<\/p>\n<p>(2) Zahl der Beisitzer:<br \/>a) ein\/e Vertreter\/in jeder Abteilung<br \/>b) weitere von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Mitglieder, <br \/>c) von der Mitgliederversammlung bestimmte Personen.<br \/>(3) Den Vorsitz der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der\/die Vorsitzende, bei Verhinderung oder besonderen Gr\u00fcnden ein anderes Mitglied des Vorstandes. <br \/>Zur Durchf\u00fchrung von Neuwahlen f\u00fchrt ein\/e Versammlungsleiter\/in den Vorsitz, der\/die aus dem Kreis der Mitglieder zu w\u00e4hlen ist.<br \/>Richtet sich ein Tagesordnungspunkt gegen den Vorstand, w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung f\u00fcr diesen Punkt eine\/n Versammlungsleiter\/in.<\/p>\n<p>(4) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, auch wenn es mehrere Funktionen vertritt. Stimm\u00fcbertragung ist nicht zul\u00e4ssig. Ein Mitglied kann von der Beratung und Stimmabgabe ausgeschlossen werden, wenn ihm durch den zu beratenden Gegenstand Vor- oder Nachteile entstehen.<\/p>\n<p>(5) Die Wahl des\/der Vorsitzenden, des\/der stellvertretenden Vorsitzenden und des\/der Kassenwarts\/in erfolgen geheim, die Wahl der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder kann per Akklamation erfolgen, wenn kein Mitglied widerspricht. <br \/>Wenn kein Mitglied widerspricht, kann auf Antrag auch die Wahl des\/der Vorsitzenden, des\/der stellvertretenden Vorsitzenden und des\/der Kassenwarts\/in per Akklamation erfolgen.<\/p>\n<p>(6) Eine Satzungs\u00e4nderung kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln, eine \u00c4nderung des Vereinszwecks nur mit Einstimmigkeit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>(7) Die Wahlen und Abstimmungen erfolgen im allgemeinen offen, auf Antrag, auch eines einzelnen Mitglieds, jedoch geheim.<\/p>\n<p>(8) Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung sollen eine Woche vorher schriftlich oder zur Niederschrift beim Vorstand eingereicht werden.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><span style=\"text-decoration: underline;\">Zu \u00a7 5 Finanzen<\/span><\/h3>\n<p>(1) Das Kassengesch\u00e4ft f\u00fchrt der Kassenwart\/die Kassenwartin in eigener Verantwortung gem\u00e4\u00df der Satzung, den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung sowie in Abstimmung mit dem Vorstand.<\/p>\n<p>(2) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>(3) Der Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich Rechenschaft \u00fcber die Kassenf\u00fchrung abzugeben.<\/p>\n<p><u>\u00a0<\/u><\/p>\n<h3><strong><u>Zu \u00a7 6 Abteilungen<\/u><\/strong><\/h3>\n<p>(1) F\u00fcr die Abteilungen gelten die Bestimmungen von Satzung und Gesch\u00e4ftsordnung uneingeschr\u00e4nkt. Besondere Bestimmungen f\u00fcr st\u00e4ndige Abteilungen sind im Anhang zur Gesch\u00e4ftsordnung aufgef\u00fchrt. Diese d\u00fcrfen der Satzung und Gesch\u00e4ftsordnung nicht zuwiderlaufen.<\/p>\n<p>(2) St\u00e4ndige Abteilungen sind:<br \/>&#8211; Historische Dokumente<br \/>&#8211; \u201eWoischmegger\u201c<br \/>&#8211; Theatergruppe<\/p>\n<p>(3) Weitere tempor\u00e4re oder st\u00e4ndige Abteilungen k\u00f6nnen von Mitgliedern des Vereins gegr\u00fcndet werden.<br \/>\u00dcber die Einrichtung neuer Abteilungen entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<h3><strong>Anhang I<\/strong><\/h3>\n<p><strong><u>Abteilung Historische Dokumente<\/u><\/strong><\/p>\n<p>\u00a0(1) Zweck der Abteilung ist die Sammlung und Verwahrung alter Postkarten, Dokumente und Fotographien, vornehmlich aus Harthausen.<\/p>\n<p>(2) Die Abteilung richtet selbst\u00e4ndig Veranstaltungen, wie Ausstellungen, aus.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><strong>Anhang II<\/strong><\/h3>\n<p><strong><u>Abteilung Woischmegger<\/u><\/strong><\/p>\n<p>(1) Zweck der Abteilung ist die Durchf\u00fchrung von Weinseminaren und Weinproben. Au\u00dferdem werden Veranstaltungen jeglicher Art rund um den Wein durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Das Ziel der Abteilung ist die Hervorhebung der Bedeutung des Weines in kultureller, wirtschaftlicher und gesundheitlicher Hinsicht sowie seine Stellung im Leben unserer n\u00e4heren Heimat.<\/p>\n<p>(3) Die Abteilung f\u00fchrt Weinverkostungen im geschlossenen Rahmen mit begrenzter Personenzahl durch. Die Bildung weiterer geschlossener Gesellschaften zu diesem Zweck ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><strong>Anhang III<\/strong><\/h3>\n<p><strong><u>Abteilung Theatergruppe<\/u><\/strong><\/p>\n<p>(1) Zweck der Abteilung ist die Vorbereitung und Auff\u00fchrung von Szenen oder Theaterst\u00fccken mit historischem Hintergrund und Bezug zu Harthausen, vornehmlich w\u00e4hrend des Tabakdorffestes.<\/p>\n<p>(2) Die Abteilung repr\u00e4sentiert den Verein bei Umz\u00fcgen und Veranstaltungen au\u00dferhalb des Ortes.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><strong>Anhang IV<\/strong><\/h3>\n<p><strong><u>Abteilung Kabarett Tabakernte<\/u><\/strong><\/p>\n<p>(1) Zweck der Abteilung ist die Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Comedyshow \u201eTabakernte\u201c sowie weitere Veranstaltungen im Theater- und Comedybereich.<\/p>\n<p>(2) Die Comedyshow \u201eTabakernte\u201c bietet dem Nachwuchs eine Plattform, \u00f6ffentlich aufzutreten. Es treten sowohl etablierte, als auch Nachwuchsk\u00fcnstler auf.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h3><strong>Anhang V<\/strong><\/h3>\n<p><strong><u>Abteilung \u201eAlter Bahnhof\u201c<\/u><\/strong><\/p>\n<p>(1) Zweck der Abteilung ist die Restaurierung des alten Bahnhofs in Harthausen.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr die Abteilung wird von der Mitgliederversammlung ein Bauausschuss gew\u00e4hlt, der die Arbeiten koordiniert und Bauauftr\u00e4ge vergibt.<\/p>\n<p>(3) Die Bauauftr\u00e4ge m\u00fcssen im Einvernehmen mit dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand vergeben werden. Auftr\u00e4ge d\u00fcrfen nur im Rahmen der verf\u00fcgbaren Mittel erteilt werden. Ein Sockelbetrag von 5000 Euro muss unangetastet bleiben.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/khv-harthausen.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/GO_2021.pdf\">Hier k\u00f6nnen Sie die GO runterladen.<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu \u00a7 3 Mitgliedschaft (1) Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand auf Beschluss der Mitgliederversammlung an Personen verliehen, die sich in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr die Ziele des Vereins eingesetzt haben. (2) Der Mitgliedsbeitrag betr\u00e4gt mindestens 12 DM pro Jahr (Stand: 01.01.1995). Er kann bar bezahlt, \u00fcberwiesen oder durch Einziehungsauftrag eingezogen werden. 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